Beförderungsbedingungen

1. Mit Abschluß des Beförderungvertrages bzw. Erwerb des Gutscheines oder Fahrscheines erhält der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon des Luftfahrtunternehmens WINDTOUR – Oliver Kumpert mit einer Fahrdauer von ca. 60 – 90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten Dauer als vertragsmäßig durchgeführt.

2. Bei Ausgabe eines Fahrscheines / Gutscheines wird der Fahrpreis in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Zahlung erhält der Fahrschein / Gutschein seine Gültigkeit von 24 Monaten ab Ausgabedatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Der Gutschein ist in Absprache mit dem Luftfahrtunternehmen auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

3. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.Ä. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein.

4. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u.a.:

Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe!
Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord!
Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!
Berühren Sie keine Schläuche oder Leinen!
Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen!
Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!

Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluß stehenden Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Die Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

5. Für eine Ballonfahrt sollte sich der Fahrgast entsprechend kleiden. Dazu gehören sportliche Sachen wie wetterfeste Kleidung sowie festes Schuhwerk ohne Absätze.

6. Eine Haftung für Wertgegenstände wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme von Wertgegenständen ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der Fahrt verantwortlich.

7. Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines / Gutscheines mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Vor der geplanten Ballonfahrt muss der Passagier zur vereinbarten Terminbestätigung telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung setzen, damit der Start zugesagt oder aus Witterungsgründen zeitlich verschoben werden kann. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind ausgeschlossen.

8. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Ist der Fahrgast zur Terminbestätigung telefonisch nicht erreichbar oder erscheint nicht am Startplatz verfällt der Fahrschein / Gutschein ersatzlos.

9. Die Bezahlung des Fahrscheines / Gutscheines erfolgt spätestens unmittelbar nach der Ballonfahrt.

10. Eine Rückerstattung des Fahrpreises ist nur 14 Tage nach Ausgabe des Fahrscheines / Gutscheines möglich.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Fahrscheinen / Gutscheinen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Halle (Saale).

Diese Webseite verwendet Cookies. Wir verwenden Cookies um Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz